Das Oberlandesgericht Schleswig hat bereits Ende 2023 eine wegweisende Entscheidung für dich getroffen: Mobilfunkanbieter dürfen dich nach einer Kündigung nicht ohne konkreten Grund kontaktieren. Das stärkt deine Rechte als Verbraucher erheblich.
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So wollen Anbieter dich zurückgewinnen
Kennst du das? Du kündigst deinen Mobilfunkvertrag und kurz darauf erhältst du Post von deinem Anbieter. Darin steht die Bitte, dass du dich wegen „offener Fragen“ melden sollst. Das ist nicht mehr erlaubt – es sei denn, es gibt einen echten Grund dafür.
Diese Kontaktaufnahme ist jetzt verboten
Ein konkreter Fall aus dem Jahr 2023 zeigt die Praktiken: Eine Kundin hatte ausdrücklich Werbekontakte abgelehnt. Trotzdem erhielt sie nach ihrer Kündigung ein Schreiben mit der Bitte um Rückruf – angeblich wegen offener Fragen. Ein Verbraucherschutzverein wurde aktiv und mahnte den Anbieter ab.
Das sind deine neuen Rechte
Das Gericht stellte in seinem Urteil vom 11. Dezember 2023 klar: Anbieter müssen konkrete Gründe nennen, wenn sie dich nach einer Kündigung kontaktieren wollen. Erlaubt sind etwa:
- Fragen zur Rufnummernmitnahme
- Klärung von Adressdaten
- Technische Details zum Vertragswechsel
Wichtig für dich zu wissen
Der Anbieter argumentierte im Prozess, dass Datenschutz konkrete Angaben verhindere. Das Gericht wies dies zurück: Allgemeine Informationen ohne Personenbezug seien ausreichend. Das Urteil ist rechtskräftig und gilt bundesweit.