FTI Touristik GmbH insolvent: Was Du jetzt wissen musst

Europas drittgrößter Reiseveranstalter, die FTI Touristik GmbH, hat Insolvenz angemeldet. Dies kann für Deine geplanten oder laufenden Reisen erhebliche Auswirkungen haben. Hier erfährst Du, was Du jetzt wissen musst und wie Du vorgehen solltest.

FTI meldet Insolvenz an

Die FTI Touristik GmbH hat am Montag, den 3. Juni 2024, beim Amtsgericht München einen Insolvenzantrag gestellt. Schon ab dem 4. Juni werden gebuchte Reisen entweder gar nicht mehr oder nur teilweise stattfinden. Betroffen sind alle Dienstleistungen, die Du direkt bei FTI gebucht hast. Dies betrifft folgende Marken und Anbieter:

  • FTI in Deutschland, Österreich und den Niederlanden
  • 5vorFlug in Deutschland
  • BigXtra GmbH
  • DriveFTI und Cars and Camper

Nicht betroffen sind Leistungen, die Du bei Drittanbietern gebucht hast, bei denen FTI nur als Vermittler tätig war, wie zum Beispiel:

  • TUI
  • Alltours
  • DERTOUR
  • Vtours

Bist Du bereits unterwegs?

Falls Du bereits an Deinem Urlaubsziel angekommen bist oder gerade auf dem Weg dorthin bist, greift der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF). FTI und der DRSF arbeiten daran, dass Du Deine Reise wie geplant beenden kannst. Sollte dies nicht möglich sein, wird FTI Deine Rückreise organisieren. Du wirst direkt kontaktiert.

Noch nicht unterwegs?

Wenn Deine Reise noch bevorsteht, werden alle gebuchten Leistungen storniert. Bereits geleistete Zahlungen werden Dir erstattet. Der DRSF wird sich mit Dir in Verbindung setzen, sobald er die erforderlichen Daten von FTI erhalten hat.

Einzelne Hotelleistungen gebucht?

Solltest Du eine einzelne Hotelleistung über FTI oder 5vorFlug gebucht und bezahlt haben, sind diese Zahlungen nicht durch den gesetzlichen Absicherungsschutz des DRSF abgedeckt. Kontaktiere bitte Deinen Veranstalter, um zu klären, ob die Leistungen dennoch möglich sind. Rückforderungen musst Du in der Insolvenztabelle anmelden, wobei nur mit einer niedrigen Teilerstattung zu rechnen ist.

Touristische Einzelleistungen gebucht?

Hast Du eine touristische Einzelleistung gebucht, die Bestandteil einer Pauschalreise ist, kannst Du diese nutzen, wenn die Reise stattfindet. Sollte die Reise jedoch abgesagt werden, ist die Einzelleistung nur dann erstattungsfähig, wenn sie fester Bestandteil des gesamten Urlaubspakets war. Separat gebuchte Leistungen bei anderen Anbietern sind nicht betroffen, jedoch können Schwierigkeiten auftreten, wenn die Hauptreise nicht durchgeführt wird. In diesem Fall wende Dich direkt an den Anbieter.

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Jewgenij (Gründer von SimDealz)
Jewgenij (Gründer von SimDealz)

Nach meinem Studium und einigen Jahren als IT-Berater wollte ich etwas Eigenes aufbauen. Die Angebote vieler etablierter Anbieter schienen mir verbesserungswürdig, was mich zur Gründung von SimDealz bewegte. Ich sah, dass das Internet viele gute Angebote hatte, die geteilt werden sollten. So entstand 2013 SimDealz, ein Blog, der sich darauf konzentriert, Handyvertrags-Deals und Preisvergleiche zu teilen. Ich bin einfach jemand, der gute Deals schätzt und diese gerne teilt.

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