Du hast deinen Mobilfunkvertrag bei Freenet gekündigt und möchtest dich nicht länger mit Rückgewinnungsversuchen des Providers herumschlagen? Gute Nachrichten: Ein Gericht hat entschieden, dass du nach einer Kündigung nicht mehr zu einem Telefonat aufgefordert werden darfst – es sei denn, es gibt tatsächlich offene Fragen zur Vertragsbeendigung.
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Freenet verlangte Rückruf trotz Widerspruch
In dem Fall vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht (Az. 6 U 25/23) hatte eine Kundin ihren Mobilfunkvertrag bei Freenet gekündigt und dem Anbieter untersagt, für Werbezwecke Kontakt aufzunehmen. Trotzdem erhielt sie ein Schreiben, in dem sie aufgefordert wurde, wegen angeblich offener Fragen zur Vertragsbeendigung anzurufen. Welche Fragen das sein sollten, wurde nicht näher erläutert.
Oberste Verbraucherschützer zogen vor Gericht
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mahnte Freenet zunächst ab und klagte schließlich, als keine Unterlassungserklärung vom Anbieter kam. Das Landgericht Kiel gab den Verbraucherschützern recht und untersagte das abgemahnte Verhalten. Freenet ging in Berufung, doch das Oberlandesgericht bestätigte das Urteil.
Klare Worte vom Oberlandesgericht
Das Gericht stellte klar, dass Freenet Verbraucher nach einer Kündigung nicht mehr auffordern darf, sich telefonisch zu melden, um angeblich offene Fragen zur Vertragsbeendigung zu klären – sofern keine derartigen Fragen tatsächlich offen sind. Im konkreten Fall konnte Freenet solche offenen Fragen aber nicht darlegen.
Deine Rechte bei der Kündigung
Wenn du den gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsbogen ausfüllst und abschickst, hast du damit eine rechtswirksame Kündigung ausgesprochen. Der Provider muss diese laut Gesetz unverzüglich bestätigen, ohne Verzögerungstaktiken oder ähnliche Spielchen. Eine telefonische Bestätigung deinerseits ist nicht mehr erforderlich.
Fazit: Kündigung ist ohne Rückruf rechtskräftig
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist ein wichtiger Sieg für Verbraucherrechte. Du musst nach einer Kündigung bei Freenet nicht mehr zu einem Telefonat gezwungen werden, solange keine offenen Vertragsfragen bestehen. Deine schriftliche Kündigung ist rechtskräftig, und der Anbieter muss sie umgehend akzeptieren.