📱 EuGH: Mobilfunkverträge maximal 24 Monate erlaubt

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine wichtige Entscheidung getroffen: Mobilfunkverträge dürfen niemals länger als 24 Monate laufen – auch nicht bei Vertragsverlängerungen. Diese Regelung gilt für alle Mobilfunkanbieter in der EU und stärkt damit deine Rechte als Verbraucher erheblich.

Was hat der EuGH genau entschieden?

In einem langen Rechtsstreit zwischen Verbraucherschützern und Vodafone hat der EuGH nun Klarheit geschaffen: Die maximale Laufzeit von 24 Monaten gilt nicht nur für Erstverträge, sondern auch für Vertragsverlängerungen. Bisher hatten einige Anbieter bei vorzeitigen Vertragsverlängerungen die neuen 24 Monate zur Restlaufzeit des alten Vertrags addiert, wodurch Gesamtlaufzeiten von bis zu 26 Monaten entstanden.

Der EuGH hat dieser Praxis nun einen Riegel vorgeschoben und klargestellt: Die Mindestvertragslaufzeit darf sich auch bei Folgeverträgen nie über mehr als 24 Monate erstrecken.

Wie kam es zu dieser Entscheidung?

Der Fall nahm seinen Anfang beim Landgericht Düsseldorf und ging dann weiter zum Oberlandesgericht, das schließlich den EuGH einschaltete. Im Mittelpunkt stand die Universaldienstrichtlinie, die zwar Verträge mit mehr als 24 Monaten Laufzeit ausschloss, jedoch in ihrer Formulierung Interpretationsspielraum ließ.

Vodafone argumentierte, dass die Regelung nur für Erstverträge gelte, nicht aber für Vertragsverlängerungen. Besonders interessant: Die unterschiedlichen Sprachfassungen der EU-Richtlinie könnten zu verschiedenen Auslegungen geführt haben. In der italienischen und portugiesischen Version ließ sich der Text so verstehen, dass nur der Erstvertrag der 24-Monats-Begrenzung unterliege.

Welche Auswirkungen hat das Urteil für dich?

Die Entscheidung des EuGH hat direkte Vorteile für dich als Verbraucher:

  • Du kannst bei Vertragsverlängerungen nicht mehr länger als 24 Monate gebunden werden
  • Anbieter müssen ihre Vertragsbedingungen entsprechend anpassen
  • Du hast mehr Flexibilität beim Wechsel zu besseren Angeboten

Interessanterweise waren nicht nur Vodafone betroffen – auch andere Anbieter wie freenet hatten in der Vergangenheit bei Vertragsverlängerungen Laufzeiten von mehr als 24 Monaten generiert. Diese Praxis war bereits von einigen deutschen Gerichten für unzulässig erklärt worden.

Was ändert sich jetzt?

Die rechtliche Situation wird inzwischen durch eine neuere EU-Richtlinie geregelt, die weniger Interpretationsspielraum lässt. Diese stellt noch klarer, dass die 24-Monats-Grenze in keinem Fall überschritten werden darf.

Ob Vodafone in diesem Fall bewusst versucht hatte, Kunden länger zu binden, oder ob es sich um unterschiedliche Interpretationen des EU-Rechts handelte, bleibt unklar. Fakt ist jedoch: Mit dem EuGH-Urteil ist nun europaweit eindeutig festgelegt, dass Mobilfunkverträge niemals länger als 24 Monate laufen dürfen.

Was tun bei Angeboten mit längerer Laufzeit?

Was passiert, wenn dir ein Anbieter dennoch einen Vertrag mit längerer Laufzeit (z.B. 36 Monate) anbietet? Ein solcher Vertrag wäre nach dem EuGH-Urteil rechtlich nicht zulässig – selbst wenn du ihm aktiv zustimmst. Die Klausel zur längeren Laufzeit wäre unwirksam, und du könntest dich auf das EuGH-Urteil berufen und nach 24 Monaten kündigen.

Achtung bei „Ratenzahlungs-Modellen“: So umgehen Anbieter die Regelung

Die großen Mobilfunkanbieter haben bereits Wege gefunden, die 24-Monats-Grenze durch sogenannte Ratenzahlungsmodelle zu umgehen. Dabei wird das Geschäft clever in zwei separate Verträge aufgeteilt:

  1. Einen Mobilfunkvertrag mit 24 Monaten Laufzeit (konform mit dem EuGH-Urteil)
  2. Einen separaten Ratenzahlungsvertrag für Hardware über einen längeren Zeitraum (z.B. 36 Monate)

Konkrete Beispiele von O2 und Blau

O2 und Blau bieten bereits solche Modelle an. Hier ein Auszug aus deren Erklärungen:

Bei O2/Blau hast du die Wahl, in wie vielen monatlichen Raten du dein Gerät abbezahlen möchtest (24 oder 36). Dabei bleibt der Gesamtpreis des Gerätes immer gleich. Je länger der gewählte Ratenplan ist, desto geringer sind deine monatlichen Raten.

Die Mindestlaufzeit des Tarifs beträgt dabei immer 24 Monate, sie ist unabhängig von dem gewählten Ratenplan des Gerätes. Bei Kündigung des Tarifs läuft die Ratenzahlung deines Gerätes ggf. wie vorgesehen weiter, bis alle Raten bezahlt sind.

Diese Formulierung zeigt deutlich, wie die Anbieter vorgehen: Sie trennen gezielt die Tarifbindung (max. 24 Monate) von der Gerätefinanzierung (bis zu 36 Monate).

Rechtliche Einordnung dieser Modelle

Rechtlich gesehen befinden sich solche Konstruktionen in einer Grauzone:

  • Die Anbieter halten sich formal an die 24-Monats-Regel für den eigentlichen Mobilfunkvertrag
  • Gleichzeitig schaffen sie durch den separaten Ratenplan eine faktische längere Bindung
  • Besonders der „attraktive monatliche Rabatt“ auf den Tarif während der Geräte-Ratenzahlung deutet auf eine Verknüpfung hin

Es bleibt abzuwarten, ob Verbraucherschützer oder Gerichte diese Konstruktionen künftig anfechten werden.

Was bedeutet das für deine nächste Vertragsverlängerung?

Bei deiner nächsten Vertragsverlängerung solltest du genau prüfen, wie lange du dich bindest. Die neue Rechtslage gibt dir mehr Kontrolle über deine Verträge und stärkt deine Position gegenüber den Anbietern. Du kannst jetzt sicher sein, dass du nie länger als 24 Monate an einen Mobilfunkvertrag gebunden sein wirst – egal, ob es sich um einen Erstvertrag oder eine Verlängerung handelt.

Überlege dir gut, ob du deinen Vertrag verlängern möchtest oder ob ein Wechsel zu einem anderen Anbieter sinnvoller ist. In vielen Fällen kannst du durch einen Wechsel bessere Konditionen erhalten.

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Jewgenij (Gründer von SimDealz)
Jewgenij (Gründer von SimDealz)

Nach meinem Studium und einigen Jahren als IT-Berater wollte ich etwas Eigenes aufbauen. Die Angebote vieler etablierter Anbieter schienen mir verbesserungswürdig, was mich zur Gründung von SimDealz bewegte. Ich sah, dass das Internet viele gute Angebote hatte, die geteilt werden sollten. So entstand 2013 SimDealz, ein Blog, der sich darauf konzentriert, Handyvertrags-Deals und Preisvergleiche zu teilen. Ich bin einfach jemand, der gute Deals schätzt und diese gerne teilt.

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