Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat entschieden: Drillisch darf nicht mehr pauschal eine Gebühr von 14,95 € für den SIM-Tausch erheben. Diese Entscheidung sorgt für mehr Fairness und schützt dich als Kunden vor unnötigen Kosten.
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Warum wurde gegen Drillisch geklagt?
Drillisch verlangte bisher pauschal Geld für den Austausch von SIM-Karten – egal, ob die Karte defekt war oder aus betrieblichen Gründen getauscht werden musste. Dies führte dazu, dass viele Kunden sich benachteiligt fühlten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte gegen diese Praxis – und gewann.
Was genau bedeutet das Urteil?
Laut dem OLG Frankfurt benachteiligt Drillisch seine Kunden durch die pauschalen Gebühren unangemessen. Künftig darf der Anbieter keine Gebühren mehr für den SIM-Tausch verlangen, wenn der Austausch beispielsweise aufgrund eines Defekts oder technischer Probleme notwendig wird. Das Urteil stärkt somit deine Rechte als Kunde erheblich.
Wie betrifft dich das als Kunde?
Sollte deine SIM-Karte nicht mehr funktionieren oder aus technischen Gründen ersetzt werden, darf dir Drillisch keine Kosten mehr in Rechnung stellen. Du hast ein Recht auf eine funktionierende SIM-Karte ohne Zusatzkosten. Diese Entscheidung könnte auch andere Anbieter dazu zwingen, ihre Praxis zu überdenken.
Was passiert bei einem eSIM-Tausch?
Aktuell bleibt offen, wie sich das Urteil auf den Austausch von eSIM-Profilen auswirkt. Hierzu gibt es noch keine klare Regelung, doch das Thema bleibt spannend.
Ein Schritt in die richtige Richtung
Das Urteil ist ein wichtiger Sieg für den Verbraucherschutz. Pauschale Gebühren für den SIM-Tausch, wie sie bisher von Drillisch verlangt wurden, gehören der Vergangenheit an. Wenn du bisher solche Gebühren gezahlt hast, könnte es sich lohnen, deine Rechnungen zu überprüfen.
Fazit: Keine unnötigen Kosten mehr für SIM-Tausch
Mit diesem Urteil wird deutlich: Mobilfunkanbieter wie Drillisch dürfen dich als Kunden nicht pauschal zur Kasse bitten. Der SIM-Tausch, sei es wegen eines Defekts oder aus technischen Gründen, muss kostenlos bleiben.