Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) die Entscheidung des Bundeskartellamts bestätigt hat, Amazon als Unternehmen mit “überragender marktübergreifender Bedeutung” einzustufen, ebnet dies den Weg für eine schärfere Regulierung des Online-Riesen. Die Wettbewerbshüter können nun gezielter gegen mögliche Wettbewerbsverstöße vorgehen.
Amazon: Mehr als nur ein Online-Händler
Laut dem BGH-Urteil spielt Amazon nicht nur im Online-Einzelhandel eine beherrschende Rolle, sondern auch durch cloudbasierte Dienste wie Amazon Web Services (AWS). Die enorme Finanzkraft und der Zugriff auf wettbewerbsrelevante Daten waren ausschlaggebend für die Einstufung.
Die Schlüsselposition von Amazon im Zugang für Drittanbieter zu ihren Absatzmärkten und der damit verbundene Einfluss auf deren Vertriebstätigkeit unterstreichen die marktübergreifende Bedeutung des Konzerns für den Wettbewerb.
Fairer Wettbewerb im Visier
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, sieht in dem BGH-Urteil einen wichtigen Schritt, um fairen Wettbewerb auf dem Amazon-Marktplatz zu gewährleisten. Für laufende und zukünftige Verfahren gegen Online-Konzerne bedeutet dies Rückenwind.
Konkrete Maßnahmen gegen Amazon könnten beispielsweise die Trennung von Handels- und Logistikgeschäft oder die Offenlegung von Daten und Algorithmen umfassen. Ziel ist es, Diskriminierung von Drittanbietern zu verhindern und Transparenz zu schaffen.