Europas drittgrößter Reiseveranstalter, die FTI Touristik GmbH, hat Insolvenz angemeldet. Dies kann für Deine geplanten oder laufenden Reisen erhebliche Auswirkungen haben. Hier erfährst Du, was Du jetzt wissen musst und wie Du vorgehen solltest.
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FTI meldet Insolvenz an
Die FTI Touristik GmbH hat am Montag, den 3. Juni 2024, beim Amtsgericht München einen Insolvenzantrag gestellt. Schon ab dem 4. Juni werden gebuchte Reisen entweder gar nicht mehr oder nur teilweise stattfinden. Betroffen sind alle Dienstleistungen, die Du direkt bei FTI gebucht hast. Dies betrifft folgende Marken und Anbieter:
- FTI in Deutschland, Österreich und den Niederlanden
- 5vorFlug in Deutschland
- BigXtra GmbH
- DriveFTI und Cars and Camper
Nicht betroffen sind Leistungen, die Du bei Drittanbietern gebucht hast, bei denen FTI nur als Vermittler tätig war, wie zum Beispiel:
- TUI
- Alltours
- DERTOUR
- Vtours
Bist Du bereits unterwegs?
Falls Du bereits an Deinem Urlaubsziel angekommen bist oder gerade auf dem Weg dorthin bist, greift der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF). FTI und der DRSF arbeiten daran, dass Du Deine Reise wie geplant beenden kannst. Sollte dies nicht möglich sein, wird FTI Deine Rückreise organisieren. Du wirst direkt kontaktiert.
Noch nicht unterwegs?
Wenn Deine Reise noch bevorsteht, werden alle gebuchten Leistungen storniert. Bereits geleistete Zahlungen werden Dir erstattet. Der DRSF wird sich mit Dir in Verbindung setzen, sobald er die erforderlichen Daten von FTI erhalten hat.
Einzelne Hotelleistungen gebucht?
Solltest Du eine einzelne Hotelleistung über FTI oder 5vorFlug gebucht und bezahlt haben, sind diese Zahlungen nicht durch den gesetzlichen Absicherungsschutz des DRSF abgedeckt. Kontaktiere bitte Deinen Veranstalter, um zu klären, ob die Leistungen dennoch möglich sind. Rückforderungen musst Du in der Insolvenztabelle anmelden, wobei nur mit einer niedrigen Teilerstattung zu rechnen ist.
Touristische Einzelleistungen gebucht?
Hast Du eine touristische Einzelleistung gebucht, die Bestandteil einer Pauschalreise ist, kannst Du diese nutzen, wenn die Reise stattfindet. Sollte die Reise jedoch abgesagt werden, ist die Einzelleistung nur dann erstattungsfähig, wenn sie fester Bestandteil des gesamten Urlaubspakets war. Separat gebuchte Leistungen bei anderen Anbietern sind nicht betroffen, jedoch können Schwierigkeiten auftreten, wenn die Hauptreise nicht durchgeführt wird. In diesem Fall wende Dich direkt an den Anbieter.