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Telefon-Bestätigung für Kündigungen seit neuestem verboten
Du hast einen Vertrag gekündigt und dachtest, dass es das war? Nicht so schnell! Viele Unternehmen verlangen immer noch, dass du deine Kündigung telefonisch bestätigst. Doch diese Praxis ist mittlerweile unzulässig. Ein Gericht hat klargestellt, dass Anbieter diese Hürde nicht mehr aufbauen dürfen.
Provider machen es Kunden weiterhin schwer
Die Zeiten, in denen man stundenlang in der Warteschleife hing und versuchen musste, einen Mitarbeiter zu überzeugen, dass man wirklich kündigen möchte, sollten eigentlich vorbei sein. Zumindest wenn es nach dem Gesetzgeber geht. Doch die Realität sieht leider anders aus.
Viele Anbieter bieten zwar den vorgeschriebenen Kündigungsbutton an, erschweren den Prozess aber auf andere Art und Weise. Kündigst du beispielsweise über dein Online-Kundenkonto, gilt das oft nur als “Kündigungsvormerkung“. Um die Kündigung wirklich zu bestätigen, musst du anschließend noch einen Anruf tätigen.
Gerichtsurteil: Telefon-Bestätigung ist unzulässig
Gegen diese Praxis hat die Verbraucherzentrale Bayern geklagt – und Recht bekommen. Das Landgericht Koblenz hat in einem Urteil entschieden, dass Unternehmen von ihren Kunden keine telefonische Bestätigung der Kündigung mehr verlangen dürfen (Az.: 11 O 12/23).
Die Begründung: Eine Kündigung, die ordnungsgemäß über den Kündigungsbutton oder schriftlich erfolgt ist, muss nicht noch einmal bestätigt werden, um gültig zu sein. Anbieter dürfen Verbrauchern das Kündigen nicht durch solche Zusatzanforderungen erschweren.
Was du als Kunde tun kannst
Solltest du feststellen, dass ein Unternehmen nach der Kündigung noch eine Bestätigung von dir verlangt, melde dich am besten bei der Verbraucherzentrale. Die können den Fall prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten.
Und vergiss nicht: Eine Kündigung, die du ordnungsgemäß über den vorgegebenen Weg abgegeben hast, ist gültig. Du musst nichts weiter unternehmen und schon gar nicht noch einmal anrufen, um sie zu “bestätigen”.
Quelle: Verbraucherzentrale Bayern