Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat dem Telekommunikationsanbieter 1&1 eine Abmahnung ausgesprochen. Der Grund: In den sogenannten Unlimited-Tarifen von 1&1 verstecken sich im Kleingedruckten Klauseln, die es dem Unternehmen erlauben, Verträge bei „unüblicher Nutzung“ zu kündigen oder einzuschränken. Das stellt eine problematische Diskrepanz zur Werbung dar, die unbegrenzte Datennutzung verspricht.
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Unbegrenzt – bis zur Kündigung?
Wenn du bei 1&1 einen Tarif mit dem Versprechen „Unlimited“ abschließt, erwartest du logischerweise eine unbegrenzte Datennutzung. Doch wie es scheint, kann deine intensive Nutzung dieser vermeintlich unbegrenzten Datennutzung zu einer Kündigung führen. Für dieses Vorgehen hat 1&1 nun rechtlichen Ärger bekommen.
„Diese Praxis halten wir für rechtswidrig“, erklärt Erol Burak Tergek, Jurist bei der Verbraucherzentrale NRW. Die problematischen Klauseln stehen im Widerspruch zu dem, was Kunden von einer Datenflatrate erwarten dürfen.
Was ist eine „unübliche Nutzung“?
Ein besonders kritischer Punkt in den Vertragsklauseln von 1&1: Es bleibt völlig unklar, ab welchem konkreten Datenvolumen eine Nutzung als „unüblich“ gilt. Als Kunde hast du keine Möglichkeit zu erkennen, wann du gegen die Vertragsbedingungen verstoßen könntest.
Die Verbraucherschützer kritisieren:
- Die fehlende Transparenz widerspricht dem gesetzlichen Transparenzgebot
- Vertragsbestimmungen müssen klar und verständlich sein
- Die Klauseln widersprechen den berechtigten Erwartungen an eine Datenflatrate
Ähnlicher Fall aus der Vergangenheit
Die aktuelle Situation erinnert an einen ähnlichen Fall aus dem Jahr 2013. Damals versuchte die Deutsche Telekom, bei Festnetzkunden nach Erreichen eines bestimmten Datenvolumens die Geschwindigkeit zu drosseln. Die Verbraucherzentrale NRW ging erfolgreich gegen diese als „Drosselkom“ bezeichnete Praxis vor, woraufhin die Telekom ihre Bemühungen in dieser Form aufgab.
Was bedeutet das für dich als Kunde?
Wenn du einen 1&1 Unlimited-Tarif nutzt, solltest du wissen:
- Die Verbraucherzentrale hat 1&1 aufgefordert, die beanstandeten Klauseln zu überarbeiten
- Sollte 1&1 nicht reagieren, behalten sich die Verbraucherschützer vor, den Anspruch gerichtlich durchzusetzen
- Bei Problemen mit 1&1 kannst du dich an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale wenden
Die Erwartung an einen Unlimited-Tarif
„Wer einen Unlimited-Tarif abschließt, möchte die Möglichkeit der unbegrenzten Datennutzung. Genau das suggeriert auch die Werbung von 1&1“, betont Tergek. „Es kann nicht sein, dass aufgrund eines bestimmten Nutzungsumfangs die vertraglich vereinbarte Leistung eingeschränkt oder sogar gekündigt wird.“
Die Verbraucherzentrale fordert eine transparente und faire Gestaltung der Flatrate-Tarife. Als Verbraucher hast du das Recht zu wissen, welche Leistungen du tatsächlich erhältst und unter welchen Bedingungen dir diese wieder entzogen werden können.